Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei Dinge, doch wer sich entsprechend frühzeitig mit einer passenden Rechtsschutzversicherung absichert, kann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bares Geld einsparen. Wer über einen solchen Versicherungsschutz verfügt, und einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite hat, kann sich darüber hinaus auch eine Menge Ärger ersparen. Orientiert am Versicherungsumfang tritt eine Rechtsschutzversicherung für die Interessen ihrer Mandanten ein, die sich aus Privatpersonen, Verkehrsteilnehmer, Eigentümer, Arbeitnehmer oder Vermieter zusammensetzen.

Die Leistungen orientieren sich hier an den individuellen Anforderungen der Versicherungsnehmer. Eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherten die Möglichkeit, bei einem Rechtsstreit das Honorar für den eigenen Rechtsanwalt, Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen wie auch Gerichtskosten erstattet zu bekommen. Je nach Rechtslage und Fall werden gegebenenfalls auch Auslagen für einen Gerichtsvollzieher oder die Kosten der gegnerischen Seite von der Versicherung übernommen. Über die Police sind neben dem Versicherten selbst auch der Ehegatte und minderjährige Kinder abgesichert. Bei den meisten Versicherungen sind auch Lebenspartner im Schutz eingeschlossen, vorausgesetzt, dass eine räumliche Lebensgemeinschaft besteht, welche es durch Auszug aus dem Melderegister zu beweisen gilt. Bis zu einer Altersgrenze von 25 oder 27 Jahren sind auch volljährige und unverheiratete Kinder über die Police der Eltern mitversichert, wobei die maximale Grenze das Ende der Berufsausbildung darstellt.

Dennoch sollte man vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darüber im Klaren sein, dass nicht die Kosten für alle rechtlichen Auseinandersetzungen abzusichern sind. Dazu gehören Bereiche wie Rechtsstreitigkeiten bei einem Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte sowie auch Enteignungen. Darüber hinaus kann kein Versicherungsschutz für Auseinandersetzungen bei Erbangelegenheiten oder für ein Scheidungsverfahren vereinbart werden. Grundsätzlich sind somit alle Bereiche des Lebenspartnerschafts-, Familien- und Erbrechts vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In Einzelfällen, und auch nur dann, wenn die Versicherungspolice einen Beratungsrechtsschutz für diese speziellen Bereiche beinhaltet, kann die Versicherung die Kosten für Beratungsgespräche übernehmen.

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